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Allgem. Gesch.-bed. - Wacker Kältetechnik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen  und Montage sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote, auch über  Internet, und den mit uns abgeschlossenen Lieferverträgen, soweit wir  nicht auf einer Internetseite, in einem Angebotstext oder im Text der  Auftragsbestätigung etwas abweichendes mit dem Kunden vereinbaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur,  wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Eines Widerspruchs gegen deren  Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche Vereinbarungen  bedürfen der Schriftform.
Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen  an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder  teilweise in Widerspruch stehen.
Angebote sind für uns nur so lange verbindlich, wie sie auf unseren  Internetseiten veröffentlicht werden. Nach Bekanntgabe neuer Preise,  neuer Typen, auf den Internetseiten oder nach Entfernen des Angebotes  aus unserem Internetangebot können wir uns auf den Ablauf der  Angebotsfrist berufen und sind nicht mehr verpflichtet, die Lieferung  durchzuführen.

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Die über unsere Internetseiten,  per Email, Telefon, Fax oder Post abgeschickte Bestellung des Kunden ist  verbindlich, auch wenn sie nicht nochmals per Telefax oder Brief  bestätigt wird. Für die Annahme und Ausführung der Bestellung ist unsere  schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Lieferungen und Fristen

Die Lieferzeit der Klein- und Split-Klimageräte beträgt in der  Regel 14 Tage, der Gross- und Schrankklimageräte beträgt in der Regel  ca. 6 Wochen bei Verfügbarkeit der Produkte beim entsprechenden  Großhandel oder Importeur. Längere Lieferfristen werden im Einzelfall  gesondert vereinbart. Die Lieferfristen in unserer Auftragsbestätigung  gelten als verbindlich.
Der Versand der Produkte erfolgt per Spedition, Paketdienst oder  Post nach Wahl des Versenders, also in der Regel des Großhändlers oder  Importeurs, ab dem die Lieferungen zum Besteller versandt werden. Nur  auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten veranlassen wir den  Transport per Sonderversand wie Nachtexpress, Kurier oder ähnlichen  Diensten. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der  Liefergegenstände an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller  über. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine  Transportversicherung abgeschlossen werden.
Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt.
Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer  schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier  Wochen beträgt, zu liefern. Ist innerhalb dieser Frist eine Lieferung  nicht erfolgt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.  Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.  Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete  erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um  die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen  zuzüglich weiterer vier Wochen.
Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.

4. Technische Daten der Produkte

Die auf unseren Internetseiten oder auf separat zugesandten  Prospektunterlagen der Hersteller angegebenen Maße und Daten sind  maßgebend. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß. Die  Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im  Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich  gesondert schriftlich bestätigt wird. Darüber hinaus behalten wir uns  Änderungen und Verbesserungen der Bauart und Ausführung und das  Urheberrecht an allen Darstellungen auch auf den Internetseiten,  Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichem vor.

5. Preise

Unsere auf den Internetseiten veröffentlichten Preise sind  EUR-Preise. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist,  per Spedition, Paketdienst oder Post frei Haus des Bestellers innerhalb  Deutschlands, jedoch ohne Abladen, Einbringen und Aufstellen oder  Montieren soweit nichts anderes Vereinbart wurde. Die Verpackung ist im  Preis enthalten und wird nicht zurückgenommen soweit nichts anderes  Vereinbart wurde. Für die Entsorgung der Verpackung hat der Besteller  Sorge zu tragen.
Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder  auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden und auf unseren  Internetseiten oder im Angebot nicht ausdrücklich genannt wurden, werden  zusätzlich in Rechnung gestellt.
Dies gilt insbesondere für nicht vorgesehene Installations- oder Inbetriebnahme-arbeiten, die vom Besteller gewünscht werden.
Alle auf unseren Internetseiten angegebenen Preise verstehen sich  zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf schriftlichen Angeboten,  Auftragsbestätigungen und Rechnungen wird die Mehrwertsteuer  ausgewiesen.
Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Preisanpassung.
Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu  vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten  dem Auftraggeber berechnet.
Der Auftrag wird auf Grund eines  Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ein  Pauschalpreis vereinbart ist.

6. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Es gelten ausschließlich die auf unseren Internetseiten, im Angebot  oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen, in der  Regel: Sofort zahlbar rein netto.
Der Besteller ist - außer bei  Vorauskasse - nicht zum Skontoabzug berechtigt. Bei Zahlung durch Scheck  gilt diese Zahlung erst als erbracht, wenn Gutschrift auf unserem Konto  erfolgt ist.
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten  Waren so lange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus  der Geschäftsverbindung beglichen sind. Werden Liefergegenstände mit  einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Besteller, falls  hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder  sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderungen  an uns.
Auch bei Weiterverkauf des Liefergegenstandes oder des neuen  Gegenstandes an Dritte behalten wir uns sämtliche Eigentumsansprüche an  unserer Lieferung bis zum Ausgleich unserer vollständigen Forderung vor.  Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück, auf dem diese  aufgestellt sind, gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte  in Anspruch genommen werden (z.B. infolge Zwangsverwaltung oder  Zwangsversteigerung), so ist der Besteller verpflichtet, sofort auf  unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns den Sachverhalt sofort  schriftliche Anzuzeigen sowie uns Abschriften der Pfändungsprotokolle zu  übersenden.

7. Gewährleistung

Alle diejenigen Teile, die innerhalb von 2 Jahren, vom Tag der  Erfüllung ab infolge schlechten Baustoffes oder mangelhafter Ausführung  unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt  ist, sind unentgeltlich nach Wahl des Auftragnehmers in seiner Werkstatt  auszubessern oder neu zu liefern. Je nach Herstellerfirma des Gerätes  kann für diese Mängelbeseitigung auch der Werkskundendienst des  Herstellers oder ein vom Hersteller beauftragter Kundendienst eingesetzt  werden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich  Anzeige über einen aufgetretenen Mangel zu machen, sobald sich ein  solcher zeigt.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer frei von der  Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben  davon unbeendet.
Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, und führen wenigstens zwei  Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des  Kaufgegenstandes so kann der Besteller ein Recht auf Nachbesserung oder  Ersatzlieferung oder kann vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende  Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf  Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen,  behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte  Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr in der Originalverpackung  mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und  Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung an  uns einzusenden.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten  treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind  von der Gewährleistung ausgenommen.
Die Gewährleistung bezieht sich  nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und  Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht  ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der  Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren  Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Waren, die nicht durch uns  hergestellt wurden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung  ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Für Gegenstände und Einrichtungen fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen des oder der jeweiligen Hersteller.
Darüber hinaus ist jede Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder  Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, der  Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen  handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

8. Abnahme und Erfüllung

Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegenzunehmen.  Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar  sind. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Gegenstände versandbereit  sind und dies dem Besteller mitgeteilt wurde, oder soweit die Lieferung  dem Spediteur, dem Paketdienst oder dem sonstigen Transporteur  übergeben worden ist.
Soweit Montagearbeiten zu erbringen sind werden diese in einem abschließenden Aufmaß dokumentiert und bestätigt.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz des Auftragnehmers.
Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
 Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene  Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Bruchsal als Gerichtsstand  vereinbart.

10. Schlussbestimmung

Sollte eine einzelne Klausel der vorstehenden allgemeinen  Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der geschlossene Vertrag  im übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu  ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.

11. Zusatz

Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Stand 20.12.2025

Wacker Kältetechnik
Am Breilingsweg 14
76709 Kronau
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