Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen
und Montage sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote, auch über
Internet, und den mit uns abgeschlossenen Lieferverträgen, soweit wir
nicht auf einer Internetseite, in einem Angebotstext oder im Text der
Auftragsbestätigung etwas abweichendes mit dem Kunden vereinbaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur,
wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Eines Widerspruchs gegen deren
Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen
an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise in Widerspruch stehen.
Angebote sind für uns nur so lange verbindlich, wie sie auf unseren
Internetseiten veröffentlicht werden. Nach Bekanntgabe neuer Preise,
neuer Typen, auf den Internetseiten oder nach Entfernen des Angebotes
aus unserem Internetangebot können wir uns auf den Ablauf der
Angebotsfrist berufen und sind nicht mehr verpflichtet, die Lieferung
durchzuführen.
2. Bestellung und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die über unsere Internetseiten,
per Email, Telefon, Fax oder Post abgeschickte Bestellung des Kunden ist
verbindlich, auch wenn sie nicht nochmals per Telefax oder Brief
bestätigt wird. Für die Annahme und Ausführung der Bestellung ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3. Lieferungen und Fristen
Die Lieferzeit der Klein- und Split-Klima -Geräte beträgt in der
Regel 14 Tage, der Gross- und Schrankklima -Geräte beträgt in der Regel
ca. 6 Wochen bei Verfügbarkeit der Produkte beim entsprechenden
Großhandel oder Importeur. Längere Lieferfristen werden im Einzelfall
gesondert vereinbart. Die Lieferfristen in unserer Auftragsbestätigung
gelten als verbindlich.
Der Versand der Produkte erfolgt per Spedition, Paketdienst oder
Post nach Wahl des Versenders, also in der Regel des Großhändlers oder
Importeurs, ab dem die Lieferungen zum Besteller versandt werden. Nur
auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten veranlassen wir den
Transport per Sonderversand wie Nachtexpress, Kurier oder ähnlichen
Diensten. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der
Liefergegenstände an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller
über. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine
Transportversicherung abgeschlossen werden.
Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt.
Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier
Wochen beträgt, zu liefern. Ist innerhalb dieser Frist eine Lieferung
nicht erfolgt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete
erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um
die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen
zuzüglich weiterer vier Wochen.
Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
4. Technische Daten der Produkte
Die auf unseren Internetseiten oder auf separat zugesandten
Prospektunterlagen der Hersteller angegebenen Maße und Daten sind
maßgebend. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß. Die
Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im
Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich
gesondert schriftlich bestätigt wird. Darüber hinaus behalten wir uns
Änderungen und Verbesserungen der Bauart und Ausführung und das
Urheberrecht an allen Darstellungen auch auf den Internetseiten,
Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichem vor.
5. Preise
Unsere auf den Internetseiten veröffentlichten Preise sind
EUR-Preise. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist,
per Spedition, Paketdienst oder Post frei Haus des Bestellers innerhalb
Deutschlands, jedoch ohne Abladen, Einbringen und Aufstellen oder
Montieren soweit nichts anderes Vereinbart wurde. Die Verpackung ist im
Preis enthalten und wird nicht zurückgenommen soweit nichts anderes
Vereinbart wurde. Für die Entsorgung der Verpackung hat der Besteller
Sorge zu tragen.
Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder
auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden und auf unseren
Internetseiten oder im Angebot nicht ausdrücklich genannt wurden, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Dies gilt insbesondere für nicht vorgesehene Installations- oder Inbetriebnahme-arbeiten, die vom Besteller gewünscht werden.
Dies gilt insbesondere für nicht vorgesehene Installations- oder Inbetriebnahme-arbeiten, die vom Besteller gewünscht werden.
Alle auf unseren Internetseiten angegebenen Preise verstehen sich
zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf schriftlichen Angeboten,
Auftragsbestätigungen und Rechnungen wird die Mehrwertsteuer
ausgewiesen.
Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Preisanpassung.
Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu
vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten
dem Auftraggeber berechnet.
Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist.
Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Es gelten ausschließlich die auf unseren Internetseiten, im Angebot
oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen, in der
Regel: Sofort zahlbar rein netto.
Der Besteller ist - außer bei Vorauskasse - nicht zum Skontoabzug berechtigt. Bei Zahlung durch Scheck gilt diese Zahlung erst als erbracht, wenn Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist.
Der Besteller ist - außer bei Vorauskasse - nicht zum Skontoabzug berechtigt. Bei Zahlung durch Scheck gilt diese Zahlung erst als erbracht, wenn Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist.
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten
Waren so lange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus
der Geschäftsverbindung beglichen sind. Werden Liefergegenstände mit
einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Besteller, falls
hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder
sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderungen
an uns.
Auch bei Weiterverkauf des Liefergegenstandes oder des neuen
Gegenstandes an Dritte behalten wir uns sämtliche Eigentumsansprüche an
unserer Lieferung bis zum Ausgleich unserer vollständigen Forderung vor.
Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück, auf dem diese
aufgestellt sind, gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte
in Anspruch genommen werden (z.B. infolge Zwangsverwaltung oder
Zwangsversteigerung), so ist der Besteller verpflichtet, sofort auf
unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns den Sachverhalt sofort
schriftliche Anzuzeigen sowie uns Abschriften der Pfändungsprotokolle zu
übersenden.
7. Gewährleistung
Alle diejenigen Teile, die innerhalb von 2 Jahren, vom Tag der
Erfüllung ab infolge schlechten Baustoffes oder mangelhafter Ausführung
unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt
ist, sind unentgeltlich nach Wahl des Auftragnehmers in seiner Werkstatt
auszubessern oder neu zu liefern. Je nach Herstellerfirma des Gerätes
kann für diese Mängelbeseitigung auch der Werkskundendienst des
Herstellers oder ein vom Hersteller beauftragter Kundendienst eingesetzt
werden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich
Anzeige über einen aufgetretenen Mangel zu machen, sobald sich ein
solcher zeigt.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer frei von der
Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben
davon unbeendet.
Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, und führen wenigstens zwei
Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des
Kaufgegenstandes so kann der Besteller ein Recht auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung oder kann vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf
Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen,
behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte
Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr in der Originalverpackung
mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und
Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung an
uns einzusenden.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten
treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind
von der Gewährleistung ausgenommen.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Waren, die nicht durch uns
hergestellt wurden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung
ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Für Gegenstände und Einrichtungen fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen des oder der jeweiligen Hersteller.
Darüber hinaus ist jede Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder
Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, der
Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen
handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8. Abnahme und Erfüllung
Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegenzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar
sind. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Gegenstände versandbereit
sind und dies dem Besteller mitgeteilt wurde, oder soweit die Lieferung
dem Spediteur, dem Paketdienst oder dem sonstigen Transporteur
übergeben worden ist.
Soweit Montagearbeiten zu erbringen sind werden diese in einem abschliessenden Aufmass dokumentiert und bestätigt.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz des Auftragnehmers.
Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Bruchsal als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Bruchsal als Gerichtsstand vereinbart.
10. Schlussbestimmung
Sollte eine einzelne Klausel der vorstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der geschlossene Vertrag
im übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
11. Zusatz
Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäss §48b Abs.1 Satz1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Stand 01.06.2025
Wacker Kältetechnik
Am Breilingsweg 14
76709 Kronau
Am Breilingsweg 14
76709 Kronau